FDP verrät ihre Wähler: Internetzensur für mehr Lotterie-Einnahmen

In Schleswig-Holstein zeigt die FDP, was von ihren Wahlversprechen zu halten ist: gar nichts. Sie tun jetzt das genaue Gegenteil von dem, wofür sie sich vor der Bundestagswahl noch lautstark als vorgebliche Bürgerrechtspartei eingesetzt haben. Denn statt gegen die Internetzensur zu kämpfen, sorgt die FDP nun dafür, dass genau diese Zensurmaschinerie in Schleswig-Holstein aufgebaut werden soll.

Längst ist auch nicht mehr von Kinderpornographie die Rede – aktuell geht es nur um die Erhöhung von Staatseinnahmen. Dem illegalen Glücksspiel will man mit Zensur ein Ende setzen. Als Ersatz soll es legales und vor allen Dingen für den Fiskus profitables Glücksspiel im schleswig-holsteinischen Internet geben. Auch die strengen Werbebeschränkungen zur Suchtprävention will man offenbar lockern.

Das sei aber alles nur ein Provisorium, denn langfristig wolle man die Zensur eurpaweit regeln, so der Vorsitzende der schleswig-holsteinischen FDP-Landesfraktion, Wolfgang Kubicki.

FDP ebnet Weg für EU-weite Internet-Zensur

Der Versuch der Grünen europaweite Internetsperren zu verhindern, wurde von Schwarz-Geld verhindet – genauer gesagt von der “Bürgerrechtspartei” FDP. Das sind diejenigen, die versprochen hatten, sich gegen Web-Sperren einzusetzen.

Die Grünen hatten einen Antrag zur Abstimmung eingereicht. Sie wollten damit erreichen, dass der EU-Kommission eine Rüge erteilt würde für ihre Kompetenzüberschreitung durch ihren Einsatz für die europaweite Installation von Web-Filtern.
Auf Antrag der FDP wurde diese Sache dann durch die Regierungsmehrheit vertagt mit dem Effekt, dass die mögliche Rüge nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann und somit durch die Vertagung vereitelt wurde.

BVerfG kippt VDS - mäßiger Grund zum Jubeln

Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswisdrig und darüber hinaus die betreffenden Regelungen für nichtig erklärt. Grund zum Aufatmen, nicht aber für unbändigen Jubel. Denn die Verfassungsrichter erklärten die Speicherung auf Vorrat und damit auch die EU-Richtlinie nicht grundsätzlich für verfassungswidrig:

EU erlaubt USA SWIFT-Spionage

Heute wurde das von Experten, Datenschützern und EU-Parlament heftig umstrittene Datengeschenk an die USA gebilligt – ein Tag bevor das EU-Parlament ein Mitspracherecht erhalten hätte.
Bislang bedienten sich die amerikanischen Spionagedienste ohne Rechtsgrundlage und unter Nötigung an den Überweisungsdaten der SWIFT. Nachdem dieser Umstand durch Journalisten öffentlich gemacht wurde – die Regierungen waren schon geraume Zeit davor von SWIFT auf den Datenabgriff informiert worden – beugte sich SWIFT dem öffentlichen Druck und beschloss die Datenverarbeitung aus dem amerikanischen Datacenter in die Schweiz zu verlegen. Auf diese Weise hätten die amerikanischen Behörden keinen willkürlichen Zugriff mehr auf die begehrten Transaktionsdaten.
Als Ersatz und Farce zugleich entsonnen die Innenminister der Länder ein Abkommen mit den Amerikanern, das ihnen erneut vollen Zugriff auf diese Daten sichern sollte. Auf Vermutungen hin soll der millionenfache Datenabruf erfolgen – ohne Richtervorbehalt oder durch Fakten begründete Verdachtslage.
Die Datenschutz-Vereinbarungen sind ein Witz, weil sie von der EU nicht überprüft werden dürfen und man es versäumt hat, ein neutrales und unabhängiges Kontrollgremium auf amerikanischer Seite einzufordern. So bleibt es beim Lippenbekenntnis – so wie die amerikanische Verfassung heute gerne als Schönwetter-Regelung erscheint, denn wenn Amerikaner Leute foltern wollen, dann tut sie es auch. Und wenn man Daten aus dem amerikanischen SWIFT-Datacenter haben will, dann holt man sich die eben. Versprechen und Verträge ohne Kontrollen und Sanktionen sind rein gar nichts wert!
Warum ist den Innenministern der EU-Länder an diesem Daten”austausch” gelegen? Die deutschen Ermittler könnten sich auf diese Weise per Amtshilfe von den amerikanischen Behörden Bankdaten abrufen lassen, für deren Abruf sie selbst nicht oder nur nach Überwindung richterlicher Hürden berechtigt wären.
In Sachen Terrorismusbekämpfung weiss man ohnehin nicht, wie der Stand der Dinge ist. Denn in der Vergangenheit wurde zu jedem neuen Gesetz zur Beschneidung der Grundrechte mit erhobenem Finger angemahnt, es sei für den Schutz der Bürger elementar, mitunter lebensnotwendig. Nun darf die Bundeswehr immer noch nicht im Innern eingesetzt werden und Passagierflugzeuge immer noch nicht auf Verdacht hin abgeschossen werden. Und wir leben immer noch.
Ich wette, wir würden auch ein wirkliches Bankgeheimnis überleben.

Derweil tut die FDP das, was sie am besten kann: umfallen. Noch vor der Bundestagswahl beteuerte Westerwelle, jede Stimme für die Piratenpartei sei eine verlorene Stimme und wer Bürgerrechtsinteressen vertreten sehen will, müsse die FDP wählen. Hier, also gleich bei der ersten Nagelprobe, fällt die FDP geschlossen um. Es wurde nicht einmal der Koalitionsausschuss bemüht. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kapitulierte – der amerikanischen Lobby habe sie nichts entgegenzusetzen und gab ihren Widerstand auf. Von Rücktritten ist angesichts dieser schamlosen Wähler-Verhöhnung allerdings immer noch nichts zu hören.

FDP fällt um: EU wird USA SWIFT-Spionage erlauben

War der Einzug in die deutsche Regierung noch nicht perfekt, war der Widerstand groß gegen den freien Zugang amerikanischer Behörden zu den europäischen und deutschen Überweisungsdaten über das SWIFT-Netzwerk.
Jetzt reicht ein verstohlener Hinweis der Justizministerin (FDP), man sei zumindest jetzt noch nicht umgefallen – die Entscheidung stünde ja noch an. Gleichwohl wollte die FDP mit dem zuvor lauthals angekündigten Koalitionsbruch nun doch nicht Ernst machen – man schwieg zur Entscheidung des Innenministers, die Schnüffelerlaubnis passieren zu lassen.

Worum geht’s?

Die USA bedienen sich an den europäischen und deutschen Überweisungsdaten. Den deutschen Behörden ist es durch das formell noch bestehende Bankgeheimnis nur schwer möglich, auf diese Daten direkt zuzugreifen. Deshalb greifen die Behörden im Wege der Amtshilfe auf die durch die USA illegal abgegriffenen Daten zurück.
Rechtlich eine sehr heikle Angelegenheit, müssen die deutschen Ermittler doch wissen, dass die Daten unrechtmäßig beschafft wurden. Konkret illegal wird es, wenn die US-Ermittler Überweisungsdaten auf Bestellung deutscher Ermittler herausgeben oder sogar erst noch beschaffen. Dass es eine solche Praxis gegeben hat, ist nicht abwegig – aber auch noch nicht bewiesen.

Die Versorgung deutscher und anderer europäischer Ermittlungsbehörden mit Banktransfer- und weiteren personenbezogenen Daten über den Umweg durch die USA scheint der entscheidende Grund zu sein, dass man diese Praxis aufrecht erhalten will. Dafür nehmen die Regierungsvertreter auch gerne das Profilig aller EU-Bürger und die Industriespionage durch Analyse der Geldströme in Kauf.

Die Entscheidung fällt am kommenden Montag bewusst unmittelbar einen Tag bevor das EU-Parlament durch Inkrafttreten des EU-Vertrags ein Mitspracherecht in der Sache erhält.

FDP zwischen Umfallen und Erfolg bei Bürgerrechten

Manche sagen, die FDP habe die SPD beim Umfallen in Rekordzeit geschlagen.

Ist es wirklich so, dass die FDP ihren Wahlkampf-Themenkomplex Bürgerrechte bei den Koalitionsverhandlungen über die Klinge hat springen lassen? Politische Verhandlungsergebnisse werden immer und von allen Beteiligten nach entsprechender PR-Aufbereitung als Erfolg zu verkaufen versucht. Zumindest gegenüber Spiegel-Online hat es die FDP vollumfänglich und kritiklos geschafft: so seien die Hürden für die Onlinedurchsuchung erhöht und die Internetsperren vorerst gestoppt worden.

Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Nun, das galt aber auch schon vor diesem FDP-Verhandlungserfolg, da vom BVerfG so erzwungen. (Nach einer Verurteilung in zähen Verhandlungen das künftige Einhaltung von Gesetzen zu versprechen, halte ich jetzt nicht für so spektakulär.)

Bei den Internetsperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen, statt zu sperren.

Genau dieser Grundsatz findet sich so im Gesetz. Mit einem sehr schwammigen “soll zunächst versuchen” und nirgends einem verbindlichem “muss”, aber gleichzeitig mit einer drohenden Aufweitung für die Zeit nach jenem “zunächst”.
So richtig für Feierlaune sorgt diese Formulierung also auch noch nicht…

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei ein “echter Durchbruch”. Nach einem Jahr solle der Erfolg dieser Maßnahme überprüft werden.

Für eine von Schäuble eingeräumte Wahlkampfausgeburt, von Experten als wirkungslos und wirtschaftsbelastende Geldverschwendung bescheinigte und von Bürgerrechtlern als Einfallstor in die Internetzensur massiv kritisierte Maßnahme hat die FDP also den Verhandlungserfolg erreicht, dass sie im Grunde wie geplant durchgezogen wird?
Ohne weitere Informationen kann man kaum mehr aus dem Spiegel-Beitrag herauslesen.

Alvar Freude weiss da mehr, was der ganzen Sache dann doch etwas mehr Glanz verleiht:

  • Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:

    • Das BKA darf keine Listen erstellen
    • Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
  • Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
  • Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
    • Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
    • Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
  • Das ganze gilt für ein Jahr
  • Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
  • Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
  • Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
    • Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.

Nunja, das klingt doch schonmal ganz ordentlich.

Im Spiegel-Artikel geht es dann weiter…

Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern Verdächtiger ist künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig.

Die Bundesanwaltschaft ist weniger als Hürde, sondern eher als Dauergrün zu begreifen, wie sich unschwer z.B. aus ihrem rechtswidrigen Verhalten gegenüber Heiligendamm-Protestlern gezeigt hat.

Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.

Die FDP ist ja mit dem Ideal angetreten, die Zustände zu verbessern. Dabei ist dann aber auch die Erwartung, nicht genau das Gegenteil zu tun, sozusagen die allerunterste Voraussetzung…

Na schauen wir mal, wie es weitergeht…

“V-Mann 123″ – Verfassungsschutz geht in die Berufung

Der dritte Akt. Was bisher geschah: Wolf Wetzel wurde 1998 vom Verfassungsschutz beobachtet. Seine Post wurde durchsucht und sein Telefon abgehört. Zuerst drei Monate lang. Dass sich nichts belastendes abgreifen ließ, legte man ihm als “tatsächlichen Anhaltspunkt” für seine besondere Verschlagenheit aus. Mit dieser wahnwitzigen Begründung forderte man eine Erweiterung der Überwachungszeit, die zu allem Überfluss auch noch gewährt wurde.
Wie konnte es dazu kommen? Ein angeblicher V-Mann, der in den Akten auch noch den markanten Namen “V-Mann 123″ trägt, berichtet über ein Gespräch mit Wetzel, in dem dieser sich in unglaublich absurdem Maße selbst belasten soll: Wetzel berichte angeblich über Anschlags-Pläne und -Ziele, nannte mögliche Mitstreiter und habe außerdem noch eine hochkonspirative Bande mitbegründet. Er sehe ‘Berufsrevolutionär’ als seinen Trauberuf an und habe arbeitsrechtliche und psychische Probleme zugegeben. So überzeichnet sieht man den Schurken nicht einmal in billigen Bahnhofskrimis – eher in Parodien. Und genau sowas scheint das hier auch zu sein. Nur ist es eher weniger zum Lachen. Weder für Wetzel als Opfer der Überwachung, noch für den Bürger, der zusehen muss, dass Grundrechte von arroganten und uneinsichtigen Geheimdiensten mit Füßen getreten werden.

Am 8.7.2009 hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Überwachungsmaßnahme rechtswidrig war. Pikant dabei: für die Entscheidung war unerheblich, ob der “V-Mann 123″ nun existierte oder nicht. Existierte er, war die Überwachung ohnehin rechtswidrig. Existierte er nicht, hat der Verfassungsschutz den Bundestag belogen und ihm mit gefälschten Dokumenten die Genehmigung zur Überwachung abgerungen.

Eigentlich sollte man meinen, dass solch ein Urteil aus der Sicht der Verfassungsschützer das noch bestmögliche Resultat einer verkorksten Aktion darstellt – bleibt doch der Status des “V-Mann 123″ weiterhin ungeklärt.

Nun aber legt der Verfassungsschutz Berufung ein. Was will man damit erreichen? Das Risiko, dass sich der angebliche V-Mann tatsächlich als Finte entpuppt, ist groß. Womit wird die Berufung begründet?

Wetzels Kontrahenten, Verfassungsschutz und Innenministerium, wollen nicht damit leben, dass jede Anordnung und die ‘tatsächlichen Anhaltspunkte’ “substantiiert und nachprüfbar begründet” sein sollen. Und so wettert das BMI im Berufungsschreiben:

»Diese Konkretisierung ist völlig neu und ist mit einer historischen, wörtlichen und teleologischen Auslegung von § 4 G 10 a.F. kaum zu begründen. Diese Konkretisierung schießt weit über das Erfordernis einer substantiierten Darlegung hinaus. Eine solch detaillierte Darlegung würde, wenn man sie ernst nehmen würde, die Offenbarung der eigenen operativen Schwächen erfordern; was kaum vom G 10 gefordert sein dürfte.«

In your face Verräterpartei!

Lange Gesichter bei der SPD. Die Wähler haben ihr die Quittung gegeben für ihre antisoziale und bürgerrechtsfeindliche Politik der letzten Jahre. Gregor Gysi kommentierte die Wahlchancen der Sozen anfang September treffend: “eine zweite Union braucht kein Mensch”.

Die Piraten erreichen knapp 2%. Sicherlich waren die Erwartungen größer – aber immerhin ist dieses Ergebnis besser als der 1,5% Debut-Score der Grünen von 1980.

Das Thema Bürgerrechte wird weiterhin aktuell bleiben. Denn die Schwarze Pest wird weiterhin versuchen, ihre kürzlich bekannt gewordene Todo-Liste des Innenministeriums umzusetzen, lästige Bürgerrechte weiter abzubauen und das Volk weiter und intensiver zu überwachen. Die Beförderung Schäubles in die EU-Ebene dürfte sogar noch schlimmere Konsequenzen haben, als ließe man ihn weiterhin als deutschen Innenminister das Abschießen von Flugzeugen und die Schaffung unüberwachter Geheimpolizei fordern.

Diese Themen bleiben brennend wichitg, denn anders als einige Kommentatoren beruhigend mutmaßen, glaube ich eben nicht, dass durch die knappe Koalitionsmehrheit weitere Grundgesetz-Beschneidungen verhindert würden. Einerseits habe ich meine Bedenken, dass Grund- und Bürgerrechte bei der FDP ansatzweise hoch im Kurs stehen. Und andererseits haben sich große Teile der gerade abgewatschten Verräterpartei daran gewöhnt, bürgerrechtsdemontierende und verfassungswidrige Gesetze abzunicken. Schließlich hatte man die Zustimmung zum Zensurgesetz als das kleinere Übel angesehen im Vergleich zur drohenden Katastrophe einer unvorteilhaften Bild-Schlagzeile.

FDP-Wahlwerbung korrigiert

Hier das Manuskript…

…und hier eine Korrekturfassung…

Video: Rette Deine Freiheit!

Die Macher des Videos ‘Du bist Terrorist’ stellen ihr neues Video-Projekt vor: ‘Rette Deine Freiheit’.

Auf der Projekt-Webseite rettedeinefreiheit.de schreibt Alexander Lehmann über das Projekt:

“RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren.

Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte Deutschlands mit über 132.000 Mitzeichnern wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet.

Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur.

“Rette deine Freiheit” ist keine Parteienwerbung, sondern genau wie “Du bist Terrorist”, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.

Daneben gibt es einen erklärenden Kommentar zum Film mit vielen Informations-Quellenangaben, diverse Downloadmöglichkeiten usw. Ein Blick lohnt sich.