Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswisdrig und darüber hinaus die betreffenden Regelungen für nichtig erklärt. Grund zum Aufatmen, nicht aber für unbändigen Jubel. Denn die Verfassungsrichter erklärten die Speicherung auf Vorrat und damit auch die EU-Richtlinie nicht grundsätzlich für verfassungswidrig:
- Vorratsdatenspeicherung: Kein Grund zum Jubeln (verfassungsblog.de)
- Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zulässig (sokolowski.org)
- Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil (netzpolitik.org)
- Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch (heise.de)
- Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung (heise.de)
- Speichergegner wollen EU-Spährichtlinie kippen (spiegel.de)
- Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung (spiegel.de)
Kurzfassung der Urteilsverkündung auf youtube:
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