BVerfG kippt VDS - mäßiger Grund zum Jubeln

Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswisdrig und darüber hinaus die betreffenden Regelungen für nichtig erklärt. Grund zum Aufatmen, nicht aber für unbändigen Jubel. Denn die Verfassungsrichter erklärten die Speicherung auf Vorrat und damit auch die EU-Richtlinie nicht grundsätzlich für verfassungswidrig:

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