Manche sagen, die FDP habe die SPD beim Umfallen in Rekordzeit geschlagen.
Ist es wirklich so, dass die FDP ihren Wahlkampf-Themenkomplex Bürgerrechte bei den Koalitionsverhandlungen über die Klinge hat springen lassen? Politische Verhandlungsergebnisse werden immer und von allen Beteiligten nach entsprechender PR-Aufbereitung als Erfolg zu verkaufen versucht. Zumindest gegenüber Spiegel-Online hat es die FDP vollumfänglich und kritiklos geschafft: so seien die Hürden für die Onlinedurchsuchung erhöht und die Internetsperren vorerst gestoppt worden.
Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Nun, das galt aber auch schon vor diesem FDP-Verhandlungserfolg, da vom BVerfG so erzwungen. (Nach einer Verurteilung in zähen Verhandlungen das künftige Einhaltung von Gesetzen zu versprechen, halte ich jetzt nicht für so spektakulär.)
Bei den Internetsperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen, statt zu sperren.
Genau dieser Grundsatz findet sich so im Gesetz. Mit einem sehr schwammigen “soll zunächst versuchen” und nirgends einem verbindlichem “muss”, aber gleichzeitig mit einer drohenden Aufweitung für die Zeit nach jenem “zunächst”.
So richtig für Feierlaune sorgt diese Formulierung also auch noch nicht…
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei ein “echter Durchbruch”. Nach einem Jahr solle der Erfolg dieser Maßnahme überprüft werden.
Für eine von Schäuble eingeräumte Wahlkampfausgeburt, von Experten als wirkungslos und wirtschaftsbelastende Geldverschwendung bescheinigte und von Bürgerrechtlern als Einfallstor in die Internetzensur massiv kritisierte Maßnahme hat die FDP also den Verhandlungserfolg erreicht, dass sie im Grunde wie geplant durchgezogen wird?
Ohne weitere Informationen kann man kaum mehr aus dem Spiegel-Beitrag herauslesen.
Alvar Freude weiss da mehr, was der ganzen Sache dann doch etwas mehr Glanz verleiht:
- Es wird ein „Anwendungserlass“ geben, der besagt:
- Das BKA darf keine Listen erstellen
- Das BKA darf keine Sperrlisten weitergeben
- Dies gilt für das Gesetz und die „freiwilligen“ Verträge der Provider
- Das BKA soll dafür sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden.
- Dazu wird das BKA die Meldestellen von eco und/oder INHOPE einbinden
- Also nicht nur auf eigene Faust bzw. über die träge internationale Polizeiarbeit handeln
- Das ganze gilt für ein Jahr
- Danach wird der Erfolg geprüft, quasi: wurden die Inhalte entfernt?
- Wenn sich das Ganze als erfolgreich herausstellen wird, wird das Gesetz in einem Jahr abgeschafft
- Das Wirtschaftsministerium hat ohne Absprache mit der (wahrscheinlichen) neuen Koalition das Gesetz an den Bundespräsidenten zur Ausfertigung weitergereicht; dieser wird es nun prüfen. Wenn er es unterzeichnet, wird es zwar formal in Kraft treten, aber aufgrund des Anwendungserlasses eben nicht angewendet.
- Wenn er es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet, dann ist das sowieso hinfällig.
Nunja, das klingt doch schonmal ganz ordentlich.
Im Spiegel-Artikel geht es dann weiter…
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern Verdächtiger ist künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig.
Die Bundesanwaltschaft ist weniger als Hürde, sondern eher als Dauergrün zu begreifen, wie sich unschwer z.B. aus ihrem rechtswidrigen Verhalten gegenüber Heiligendamm-Protestlern gezeigt hat.
Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.
Die FDP ist ja mit dem Ideal angetreten, die Zustände zu verbessern. Dabei ist dann aber auch die Erwartung, nicht genau das Gegenteil zu tun, sozusagen die allerunterste Voraussetzung…
Na schauen wir mal, wie es weitergeht…







