Interessanter Aspekt / Formsache: das Procedere rund um die Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetz verstößt gegen Transparenzrichtlinien der EU.
Demnach müssen Gesetzesvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, noch im Entwurfsstadium der EU-Kommission vorgelegt werden. Anderen Ländern soll dann drei Monate lang Zeit gegeben werden, das Vorhaben zu kommentieren. In dieser Zeit darf das Gesetz nicht verabschiedet werden.
Darauf hatte Prof Hoeren vom beck-blog vor einiger Zeit hingewiesen. Die Bundesregierung hat offenbar darauf reagiert und am 7.7.2009 über den aber bereits veralteten Entwurf des § 8a TMG informiert.
Aber damit ist die Transparenzrichtlinie keinesfalls erfüllt, da das Geset bereit vor der Notifizierung schon verabschiedet wurde und auch vor Ablauf der dreimonatigen Stellungsnahmefrist am 8.10.2009 bereits am 1.8.2009 in Kraft treten soll.







